Bau- und Umweltausschuss - Er hat unter anderem folgende Aufgabenbereiche:
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben,
Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 30.000,00 Euro,
Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro,
Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten,
An- und Verkauf sowie Tausch von Grundstücken bis zu einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro. Sind die Verkaufs- und Tauschbedingungen vom Marktgemeinderat festgelegt, so darf der Ausschuss auch über Grundstücksangelegenheiten entscheiden, die diese Wertgrenze überschreiten,